| Geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK |
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Berufsbild Geprüfte Wirtschaftsfachwirte und -fachwirtinnen sind als "Generalisten" insbesondere bei der Begleitung und Gestaltung der innerbetrieblichen Prozesse und Leistungen in Unternehmen sowie Wirtschaftsorganisationen unterschiedler Größe und Branchen eingesetzt. Von den Fachkräften, die in nahezu allen Bereichen eines Betriebes zum Einsatz kommen können, wird daher verstärkt unternehmerisches Denken, Kundenorientierung, Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln sowie Methodenkompetenz erwartet. Sie können in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Material- oder Absatzwirtschaft sowie im Personalwesen für die Umsetzung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Richtlinien und Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig sein. So legen sie beispielsweise in der Materialwirtschaft die Grundsätze fest, nach denen Angebote eingeholt und verglichen werden, und führen Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten. Darüber hinaus sind sie für die sachgerechte Annahme und Lagerung der gelieferten Waren verantwortlich. Sie erstellen Dienst- und Organisationspläne in der Personalwirtschaft und legen, nachdem der Personalbedarf ermittelt wurde, den Personaleinsatz fest. Anhand von Marktuntersuchungen legen sie in der Absatzwirtschaft fest, welche Werbe- und Marketingmaßnahmen durchgeführt werden und überwachen deren Ausführung. Im Bereich Finanz- und Rechnungswesen kontrollieren sie alle Buchungs- und Kontierungsvorgänge sowie alle sonstigen im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs tragen sie die Personalverantwortung.
Unsere aktuelle Lehrgangsbroschüre als PDF-Datei zum Download:
Lehrgangsinformationen • 6 Monate Vollzeit Voraussetzungen Zur Prüfung bei der IHK wird zugelassen, wer folgende Voraussetzung nachweisen kann: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mind. einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mind. dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Lehrgangsinhalte Wirtschaftsbezogene Qualifikation Volks- und Betriebswirtschaft Recht und Steuern Handlungsspezifische Qualifikation Betriebliches Management
Förderung Die Maßnahme ist nach AZWV durch die HZA als fachkundige Stelle zugelassen. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. die ARGEn (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder nach dem Soldatenversorgungsgesetzvon bis zu 100 %. Eine Finanzierung über Meister-BAföG ist ebenfalls möglich. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.
Fachhochschulstudium Für Rückfragen steht Ihnen unser Team unter 02361 - 91 59 69 0 zur Verfügung. Zentrale: 02361 - 91 59 69 -0 und Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Fax: 02361 - 91 59 69 30 |